Bildungsgutschein von Arbeitsagentur und Jobcenter

Mit einem Bildungsgutschein können Sie sich Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Kostenträger wie die Agentur für Arbeit bestätigen Ihnen mit einem Bildungsgutschein schriftlich, dass sie die Kosten für Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei einem Bildungsanbieter wie der awg übernehmen.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie einen Bildungsgutschein erhalten und damit einen Ausbildungsgang bei der awg fördern lassen können.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch persönlich bei allen Fragen rund um Ihre Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kostenlos weiterbilden mit Bildungsgutschein – so funktioniert es

Der Ablauf besteht aus drei einfachen Schritten:

Schritt 1

Bildungsgutschein beantragen

Ihren Bildungsgutschein beantragen Sie bei Ihrer zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter bei einem persönlichen Gespräch. Im Rahmen des Gesprächs wird geklärt, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, damit ein Bildungsgutschein ausgestellt werden kann.

Schritt 2

Bildungsgutschein erhalten

Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage des Kostenträgers, dass Ihre Weiterbildungskosten übernommen werden. Darüber hinaus können auch noch weitere Kosten übernommen werden, wie z.B: Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern.

Schritt 3

Bildungsgutschein einlösen

Ihren Bildungsgutschein können Sie dann bei uns einlösen und für Sie kostenlos an einer Ausbildung teilnehmen. Alle anfallenden Kosten, die durch den Bildungsgutschein abgedeckt sind, rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab. Die awg verfügt über eine Trägerzulassung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Wie erhalten Sie einen Bildungsgutschein?

Um sich für einen Bildungsgutschein zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen des Gesprächs bei der Agententur für Arbeit bzw. dem Jobcenter wird geklärt, ob dies der Fall ist. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss dabei erfüllt sein:

 

  • Sie sind arbeitslos (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III)
  • Sie sind arbeitssuchend
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
  • Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes

Wie beantragen Sie den Bildungsgutschein?

Den Bildungsgutschein beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen Termin, um Ihren Fortbildungswunsch zu besprechen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, aber Sie haben gute Chancen darauf, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Erklären Sie die Bedeutung der Fortbildung für Ihre berufliche Situation und inwiefern die Teilnahme an der Maßnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wird.

Hinweis: Sie können Ihre Chancen für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins erhöhen, wenn Sie eine konkrete Stellenzusage nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme vorlegen.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie unsicher sind und Hilfe bei der Beantragung Ihres Bildungsgutscheins brauchen. Wir sind bei allen Fragen gerne für Sie da.

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein?

Ein Bildungsgutschein kann in der Regel nur für zugelassene bzw. zertifizierte Maßnahmen und Anbieter eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Sie also darauf achten, ob Ihr gewünschter Bildungsanbieter über die erforderliche Zulassung “Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZWV)” verfügt. Nur dann können die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.

Die awg verfügt seit 2010 über eine Trägerzulassung nach AZWV und Sie können Ihren Bildungsgutschein bei uns einlösen.